Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung gewährt AUTOMOBILES PEUGEOT - 75, Avenue de la Grande Armée - 75016 PARIS auf Ihr Neufahrzeug gegen alle Fertigungsfehler eine zweijährige Garantie ohne Kilometerbegrenzung, mit Ausnahme besonderer, Ihnen zur Kenntnis gebrachter gegenteiliger Bestimmungen, und zwar ab dem Datum seiner Auslieferung an Sie oder einen gegebenenfalls von Ihnen Bevollmächtigten.
Worauf sich die vertragliche Garantie erstreckt:
Mit Ausnahme der nachstehenden Einschränkungen erstreckt sich die vertragliche Garantie für Ihr Fahrzeug auf die kostenlose Instandsetzung oder den kostenlosen Austausch der von Automobiles PEUGEOT bzw. einem Vertreter des Herstellers als mangelhaft anerkannten Teile sowie den für die Instandsetzung des Fahrzeugs notwendigen Arbeitslohn.
Ebenso übernimmt PEUGEOT oder ein Vertreter des Herstellers etwaige Kosten für Pannenhilfe vor Ort oder das Abschleppen Ihres Fahrzeugs bis zum nächstgelegenen autorisierten Mitglied des PEUGEOT Vertragswerkstättennetzes, wenn Ihr Fahrzeug infolge einer von der Garantie gedeckten Panne liegen geblieben ist (Details siehe Broschüre PEUGEOT Assistance).
Hinweis:
Die Garantiezeit wird durch Arbeiten, die im Rahmen der vertraglichen Garantie durchgeführt wurden, nicht verlängert. Insbesondere wird durch den Austausch eines Teils im Rahmen der Garantie die Laufzeit derselben nicht verlängert. Die vertragliche Garantie über die ausgetauschten Teile endet mit dem Auslaufen der Garantie des Fahrzeugs. Diese Bestimmungen stehen der Inanspruchnahme der gesetzlichen Sachmängelgewährleistung nicht entgegen.
Die im Rahmen der vertraglichen Garantie (bzw. Kulanz) ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von Automobiles PEUGEOT über.
Wartung und Einstellungen:
Gebrauch des Fahrzeugs:
Was Sie tun müssen, um die vertragliche Garantie voll in Anspruch nehmen zu können:
Sie verlieren den Anspruch aus der vertraglichen Garantie wenn:
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