FAQ
ELEKTROAUTOFÖRDERUNG
Die Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Sie gilt nicht für den gewerblichen Bereich (Halter von Firmenflotten oder Selbstständige).
Das „Haushaltseinkommen“ bezieht sich auf das zu versteuernde EinkommeL, das im Steuerbescheid angegeben ist. Errechnet wird es aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide. Diese dürfen nicht älter als maximal drei Jahre sein. Bei Ehepaaren, eingetragenen
Lebenspartnerschaften oder eheähnlichen Gemeinschaften werden beide Einkommen gemeinsam veranlagt.
Voraussetzungen für die Förderung von Fahrzeugen
Ja. Leasing und Kauf werden gleichbehandelt. Sofern das förderfähige Fahrzeug auf den förderungsberechtigten Leasingnehmer neu zugelassen ist und die Mindesthaltedauer eingehalten wird, kann die Prämie beantragt werden.
Ja, sowohl bei Kauf als auch bei Leasing muss das förderfähige Fahrzeug mindestens 36 Monate ab Erstzulassung gehalten werden. Bei einem Weiterverkauf vor Ablauf dieser Frist muss dies dem BAFA unverzüglich mitgeteilt werden. Das BAFA entscheidet dann im jeweiligen Einzelfall über die anteilige
oder vollständige Rückforderung der Förderung.
Wie hoch sind die Förderbeträge jeweils?
Wann und wie kann der Förderantrag konkret gestellt werden?
Die Förderung ist ab dem 19. Mai online möglich. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, beantragt wird die Förderung bei der Förderzentrale Deutschland: https://foerderzentrale.gov.de
- die zwei neusten Einkommensteuerbescheide (auch die
des Partners bei gemeinsamem Haushalt, falls kein gemeinsamer Bescheid vorliegt)
Konkret werden aus dem Einkommensteuerbescheid folgende Angaben benötigt (nicht benötigte Angaben können abgedeckt werden):
- Adressat des Steuerbescheides
- Steuer-ID
- Datum des Bescheids und Steuerjahr
- Höhe des zu versteuernden
jährlichen Einkommens sowie
- Informationen zu den
kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum).
Bei Kindern:
- Geht die Anzahl förderrelevanter Kinder (kindergeldberechtigte
Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt der antragstellenden Person leben) aus
den Steuerbescheiden hervor, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
- Andernfalls kann z.B. der Kindergeldnachweis der Familienkasse eingereicht
werden
Zusätzlich bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern:
- EU-Konformitätsbescheinigung (falls nicht vorhanden,
kann sie z.B. beim Autohändler oder Leasinggeber angefragt werden)
Ja, für die Online-Antragstellung wird ein BundID-Nutzerkonto (https://id.bund.de) benötigt.
Voraussetzung dafür ist ein Elster-Zertifikat bzw. ein Online-Ausweis
Der aktuellste Stand der Anforderungen/Informationen kann jederzeit nachgelesen werden unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/Antrag_Vorbereiten/Antrag_Vorbereiten_node.html

















